Allgemeine Vertragsbedingungen
Diese Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebammen.
Terminverlegung: Da die Hebammenberufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen werden,
können sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. Iin solchen Fällen werden sie so schnell wie
möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung: Die Hebammen haften für die Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit aller Hebammen im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.